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Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Autor/in: | 5. Dezember 2023 | Lesezeit: 1 min
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Die Höhe des Gründungszuschusses (bis zu 22.500 Euro) ist vom Umfang des Arbeitslosengeldes abhängig. Dieser dient der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung.

Ein verheirateter ALG1-Empfänger mit Kindern (Steuerklasse III), der über der täglichen Bemessungsgrenze von max. 231,78€ (2022) liegt, kann insgesamt über 22.000 Euro Förderung erhalten (siehe Abb. 1).

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Abbildung 1: Mögliche Gesamtförderung (über den kompletten Förderzeitraum von 15 Monaten) durch den Gründungszuschuss in Abhängigkeit des monatlichen ALG1-Anspruchs

Der Gründungszuschuss kann insgesamt bis zu 15 Monaten gewährt werden; er ist dabei in zwei Phasen, die separat beantragt und bewilligt werden müssen, wie folgt unterteilt:

Phase 1 (6 Monate): Diese Phase stellt die Grundförderung dar, in der der Gründer sein Geschäft gemäß dem eingereichten Businessplan aufbaut. In dieser Phase bekommt der Gründer monatlich die Höhe des gewährten ALG1-Bezugs plus 300€-Pauschale (siehe Rechentool für Deine Zahlen): ersteres dient zur Sicherung des Lebensunterhalts; letzteres dient zur sozialen Absicherung (z.B. Kranken- und Pflegeversicherung).

Phase 2 (9 Monate): Diese Phase ist die Aufbauförderung. In dieser Phase sollte das Geschäft bereits „laufen“, denn der Gründer bekommt lediglich eine monatliche 300€-Pauschale zur Gewährleistung der sozialen Absicherung. Spätestens jetzt sollten erste Umsätze generiert werden; die Einnahmen sollten zudem einen Großteil der Lebensunterhaltskosten des Gründers decken.

Für diese zweite Förderphase müssen Gründer dem zuständigen Arbeitsamt ihre „hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten“ und „intensive Geschäftstätigkeit“ anhand geeigneter Unterlagen (z.B. bisherige Einnahmen-Überschuss-Rechnung, erwartete Umsatz- und Gewinnprognose und/oder eine Übersicht der Auftragseingänge) nachweisen. Um eine nahtlose Fortzahlung des Gründungszuschusses sicherzustellen, sollten Gründer den Ver­läng­erungs­antrag erfahrungsgemäß spätestens 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der ersten Phase stellen.

Abbildung 2 veranschaulicht nochmal den Förderverlauf über den gesamten Förderzeitraum bei unterschiedlichen ALG1-Anspruchsvarianten.

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Abbildung 2: Förderverlauf – monatliche Fördersumme im Förderzeitraum für ausgewählte ALG1-Anspruchvarianten

Steuern

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (er unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt).

Allerdings fließt der Gründungszuschuss zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge (ohne die Pauschale) ein. Je nachdem wie viel Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt werden, kann sich schon früh ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen.