Gründungszuschuss

Dein Weg in die Selbstständigkeit.

Wir unterstützen Gründer*innen, die Arbeitslosengeld I (ALG 1) beziehen, schrittweise bei der erfolgreichen Beantragung der staatlichen Förderung „Gründungszuschuss“ (von bis zu 25.000 Euro steuerfrei).

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Gründungszuschuss beantragen: Businessplan erstellen

Gründungszuschuss beantragen

Erfahre hier in Kürze alle relevanten Informationen zum Gründungszuschuss und wie Du diesen erfolgreich beantragst. Starte dazu zunächst mit unserem Erklärvideo für Dich:

Der Gründungszuschuss (auch Existenzgründungszuschuss oder Gründerzuschuss genannt) ist eine staatliche Förderung von der Bundesagentur für Arbeit (ugs. Arbeitsamt) für gründungswillige Empfänger von ALG 1. Laut SGB III § 93 Gründungszuschuss soll der Gründer durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (hauptberuflich im Vollerwerb) mit Hilfe vom Gründungszuschuss seine Arbeitslosigkeit beenden. Die Förderung durch den Gründungszuschuss dient dabei der Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung in der Existenzgründung und am Anfang der Selbstständigkeit.

Förderung durch den Gründungszuschuss

Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monaten und ist in zwei Phasen aufgeteilt:

  • Phase 1, die Grundförderung (6 Monate): Das Arbeitsamt gewährt dem Gründer einen Zuschuss in Höhe seines individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes plus eine Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung (Kranken-, Pflegeversicherung, Altersvorsorge).

  • Phase 2, die Aufbauförderung (9 Monate): Das Arbeitsamt gewährt dem Gründer in dieser Phase lediglich noch die Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung. In dieser Phase sollte der Gründer bereits von seiner selbstständigen Tätigkeit bzw. Selbstständigkeit leben können.

Beide Phasen müssen separat beantragt werden. Für die erste Phase muss der Gründer neben dem Antrag auf Gründungszuschuss noch einige Unterlagen einreichen. Für die zweite Phase reichen dabei als Unterlagen ein formloser Verlängerungsantrag (eine DIN-A4-Seite), den Du spätestens 4-6 Wochen vor Ablauf der ersten Phase stellen und darin Deine intensive Geschäftstätigkeit bzw. hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten (der Selbstständigkeit) nachweisen solltest.

Generell ist die Förderung durch den Gründungszuschuss steuerfrei. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden (auch nicht bei einem Misserfolg der Selbstständigkeit) und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Nur unter gewissen Voraussetzungen kann die Bundesagentur für Arbeit bzw. die örtlich zuständige Arbeitsagentur Dich bei Deiner Selbstständigkeit finanziell mit dem Gründungszuschuss unterstützen. Auch wenn Du die nachfolgenden Voraussetzungen alle erfüllst, besteht dennoch kein rechtlicher Anspruch auf Gründungszuschuss (Ermessensleistung):

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1, kein ALG II): Der Gründer hat noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 (sog. 150 Tage-Frist).
  • Erfolglose Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis: Der Gründer gilt als „schwer vermittelbar“ nach zahlreichen erfolglosen Vermittlungsversuchen (Vermittlungsvorrang).
  • Die selbstständige Tätigkeit erfolgt hauptberuflich (mind. 15 Stunden pro Woche).
  • Die letzte selbstständige Tätigkeit mit Förderung durch einen Gründungszuschuss muss länger als 24 Monate her sein.

Gründungswillige Empfänger von ALG 2 (Arbeitslosengeld II) können das Gegenstück zum Gründungszuschuss, nämlich das Einstiegsgeld, vom Arbeitsamt beantragen.

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Antrag auf Gründungszuschuss

Neben dem eigentlichen Antrag auf Gründungszuschuss (inkl. aller erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Businessplan, Finanzplan, Qualifikationsnachweise) musst Du gegenüber Deinem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur Deine persönliche sowie fachliche Eignung für die Aufnahme Deiner selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bestehen berechtigte Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten des Gründers, kann die Teilnahme an Existenzgründerseminaren zwecks Weiterbildung und Eignungsfeststellung verlangt werden. Dem Antrag auf Gründungszuschuss musst Du zudem eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle – wie beispielsweise der Industrie und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) – beilegen. Die fachkundige Stellungnahme (auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt) bestätigt die Tragfähigkeit Deines Gründungsvorhabens.

Nur bei vollständigen Unterlagen und positiver Tragfähigkeitsbescheinigung von der fachkundigen Stelle steht der Bewilligung der Förderung „eigentlich“ so gut wie nichts mehr im Wege. Da der Gründungszuschuss jedoch eine Ermessensleistung ist, prüft das Arbeitsamt akribisch, ob die Förderung bewilligt wird (Bewilligungsbescheid kommt circa 2-3 Wochen nach dem Einreichen des Antrags).

Der Gründer sollte sich daher sehr gut vorbereiten und sich unterstützen lassen: Wir bieten Dir mit unseren einzigartigen, auf Dich zugeschnittenen Angeboten eine umfangreiche Unterstützung an, damit Du den Gründungszuschuss schnell und einfach beantragen kannst.

Häufige Fragen: Gründungszuschuss beantragen

In drei einfachen Schritten: (1) Gründerpersönlichkeit werden, (2) Dienste von mein-gruendungszuschuss.de (z.B. alle erforderlichen Vorlagen / Templates, vollständige Erstellung des Businessplans) in Anspruch nehmen, (3) Antrag auf Gründungszuschuss bei der zuständigen Arbeitsagentur (Arbeitsamt) einreichen.

Den Gründungszuschuss musst Du bei der Agentur für Arbeit (auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) persönlich beantragen. Allerdings gibt es – neben den Voraussetzungen, die ein Gründer erfüllen muss – bei dem Antrag auf Gründungszuschuss einige Punkte zu beachten. Diese kannst Du in unserem Gründungszuschuss-Blog nachlesen.

Der Antrag auf Gründungszuschuss inkl. aller erforderlichen Unterlagen muss innerhalb der 150 Tage-Frist abgegeben werden, sprich der Gründer muss noch einen ALG 1 Restanspruch von 150 Tagen haben.

In der ersten Phase (6 Monate) bekommst Du monatlich die Höhe Deines gewährten ALG 1 Betrags plus eine 300€-Pauschale. In der zweiten Phase (weitere 9 Monate) bekommst Du lediglich die 300€-Pauschale zur sozialen Absicherung.

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Gründerförderung vom Arbeitsamt (Arbeitsagentur) für deutsche Staatsbürger, die ALG 1 beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen wollen – und damit letztlich ihre Arbeitslosigkeit beenden. Insbesondere in der Gründungsphase dient der Gründungszuschuss dem Gründer zur Sicherung seines Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung (z.B. Kranken- und Pflegeversicherung).

Gründer können beim Arbeitsamt (Arbeitsagentur) den Gründungszuschuss beantragen. Dazu teilen Gründer dem Sachbearbeiter ihre Gründungsabsicht mit.

Den Antrag auf Gründungszuschuss bzw. das Antragsformular holst Du bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur (Arbeitsamt) ab. Das ist der sog. „Tag der Antragstellung“ (irreführender Begriff). Wichtig ist, dass Gründer zuerst das Antragsformular abholen, bevor sie die Selbstständigkeit anmelden oder die selbstständige Tätigkeit aufnehmen.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG 1) gibt es den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt. Für ALG2-Empfänger (Arbeitslosengeld II) gibt es das Einstiegsgeld.

Alle deutschen Staatsbürger, die einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1) von mindestens 150 Tagen (die sog. 150 Tage-Frist) haben, schwer vermittelbar sind, das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, die Voraussetzungen für die Regelaltersrente nicht erfüllen und deren letzte Gründungszuschuss-Förderung länger als 24 Monate zurückliegt, haben Anspruch auf Gründungszuschuss.

Egal, ob Gründer in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Hamburg oder Berlin den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt (Arbeitsagentur) beantragen möchten, die Voraussetzung sind immer gleich. Der Gründer muss seine persönliche und fachliche Eignung darlegen sowie ein tragfähiges Geschäftskonzept vorweisen, das durch eine fachkundige Stellungnahme von einer fachkundigen Stelle wie der IHK oder HWK bestätigt wird (die sog. Tragfähigkeitsbescheinigung).

Ja. Die Altersgrenze liegt bei 65 Jahren für den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt (Arbeitsagentur). Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Voraussetzungen für die Regelaltersrente nicht erfüllt sind.

Alle Arbeitslose, die noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 / Arbeitslosengeld I haben (die sog. 150 Tage-Frist) und die mit ihrer Selbstständigkeit oder selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden möchten, haben Anspruch auf Gründungszuschuss.

Den Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit zu beantragen ist nicht möglich. Denn einer der Voraussetzungen, um den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt zu beantragen, ist die Arbeitslosigkeit, sprich Du musst Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1) haben. Der Restanspruch auf ALG 1 muss mindestens 150 Tagen betragen (die sog. 150 Tage-Frist). Wenn Du Arbeitslosengeld II (ALG2) bekommst, kann für Dich das Einstiegsgeld vom Jobcenter (Arbeitsamt) für eine Existenzgründung interessant sein.

Nein. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG2) gibt es das Einstiegsgeld vom Jobcenter (Arbeitsamt), mit dem Gründer in die Selbstständigkeit bzw. eine Existenzgründung starten können.

Ja. Der Gründungszuschuss ist gem. § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Zudem unterliegt die Förderung durch den Gründungszuschuss – anders wie das Arbeitslosengeld I – nicht dem Progressionsvorbehalt: Nur der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit muss versteuert werden bzw. nur dieser ist in der Steuer zu berücksichtigen.

Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (gemäß §3 Nr. 2 EStG), d.h. er ist nicht einkommensteuerpflichtig und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt der Einkommensteuer (§32b EStG). Ansonsten gelten alle Steuerpflichten für Selbstständige und Unternehmer.

Der Gründungszuschuss muss nur bei Falschangaben zurückgezahlt werden, sprich der Gründer macht keine wahrheitsgemäßen Angaben oder er nimmt eine andere selbstständige Tätigkeit auf. Ansonsten ist der Gründungszuschuss nicht erfolgsabhängig, d.h. der Gründungszuschuss muss in solchen Fällen nicht zurückgezahlt werden.

Nein. Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn Deine Unternehmung scheitern sollte. Natürlich unter der Prämisse, dass Du keine Falschangaben gemacht hast.

Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, insofern Du wahrheitsgemäße Angaben bei der Arbeitsagentur (Arbeitsamt) und bei Deinem Antrag auf Gründungszuschuss gemacht hast. Bei Falschangaben sieht das allerdings anders aus, z.B. wenn Du ein anderes Unternehmen gegründet hast, als für den Antrag auf Gründungszuschuss bzw. für die Förderung vorgesehen war. Das bloße Scheitern der Unternehmung ist kein Grund, um den Gründungszuschuss zurückzahlen zu müssen, da der Gründungszuschuss nicht erfolgsabhängig ist, sondern Deinen Lebensunterhalt sichern und Deine soziale Absicherung gewährleisten soll.

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung Deiner zuständigen Vermittlungskraft (Sachbearbeiter) vom Arbeitsamt (Arbeitsagentur). Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss.

Die Bearbeitungsdauer für den Antrag auf Gründungszuschuss hängt vom Einzelfall ab. Der Bewilligungsbescheid kommt erfahrungsgemäß nach ca. 2-3 Wochen und gilt lediglich für Phase 1. Für Phase 2 muss rechtzeitig ein entsprechender Verlängerungsantrag gestellt werden.

Nein. Allerdings kann i.d.R. die fachkundige Stellungnahme von der fachkundigen Stelle wie der IHK oder HWK kostenlos angefordert werden. Die IHK bietet sogar eine kostenfreie Beratung dazu an.

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung bzw. eine fachkundige Stellungnahme von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK), die die Tragfähigkeit des Geschäftsplans (Businessplan) bestätigt.

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine finanzielle Förderung für Arbeitslose, der beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt. Der AVGS kann auch für eine kostenfreie Beratung beim Gründungszuschuss verwendet werden. Der AVGS ist wie der Gründungszuschuss auch eine Ermessensleistung.

mein-gruendungszuschuss.de unterstützt Dich mit einzigartigen Diensten in jeder Phase der Beantragung des Gründungszuschusses, z.B. mit einem eBook, einer Roadmap (Zeitplan), einer Ausfüllhilfe für den Antrag, allen erforderlichen Templates oder gleich mit der vollständigen Erstellung Deines Businessplans.

Nein. Es liegt weder eine Kooperation noch eine organisatorische Anbindung an die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagentur, Arbeitsamt) vor. Wir begleiten (sprich beraten und unterstützen) lediglich gründungswillige Arbeitslose mit unseren Produkten und Dienstleistungen bei der Erstellung ihres Businessplans. Der Gründungszuschuss muss nach wie vor im eigenen Namen bei der Bundesagentur für Arbeit (ugs. Arbeitsamt) beantragt werden.

Als Gründer solltest Du Dir über eine erfolgversprechende Geschäftsidee Gedanken machen und Deine „Zahlen“ im Griff haben. Wir empfehlen die oftmals kostenfreie Beratung bei einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK), um wertvolles Feedback einzuholen und Dein Geschäftskonzept weiter auszuarbeiten. Wir bzw. ein professioneller und erfahrener Texter übernehmen dann in unserem Komplettservice-Paket für Dich die Erstellung und Ausformulierung Deines Businessplans auf Basis Deines Geschäftskonzepts.

Fazit: Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung vom Arbeitsamt, um aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu starten. Dabei ist der Gründungszuschuss als Gründungsfinanzierung steuerfrei und muss – auch im Falle eines Misserfolgs – nicht zurückgezahlt werden.

Da die Gründungszuschuss-Förderung eine Ermessensleistung ist, entscheidet der Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur über die Bewilligung. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Gründungszuschuss. Daher sollte sich der Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen lassen: Wenn der Gründer den Businessplan selbst erstellen möchte, sollte er zumindest auf vielfach bewährte Vorlagen / Templates setzen und die i.d.R. kostenfreie Beratung der IHK in Anspruch nehmen. Der Königsweg – vor allem beim Gründungszuschuss – ist jedoch, wenn Gründer sich den Businessplan erstellen lassen wollen, da sie dadurch ihre Erfolgschancen erhöhen und ökonomisch besser fahren.

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Mein Gründungszuschuss Dienstleistungen - made in Germany

Quality is the best business plan.
(„Qualität ist der beste Geschäftsplan.")

Pixar's John Lasseter

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Mein Gründungszuschuss eBook - Der Leitfaden zum Gründungserfolg (Buch)

Das eBook (2. Auflage, 198 Seiten, deutsch) soll Dir als Leitfaden zum Erfolg dienen. Es orientiert sich dabei an den drei Phasen, die ein jeder Gründer durch­läuft: (1) Orientierungs- und Planungs­phase, (2) Grün­dungs­phase, (3) Um­setzungs- und Anlaufphase.

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check Aktuelle Informationen (Stand: März 2021)

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Inhaltsverzeichnis:
Mein Gründungszuschuss eBook - Inhaltsverzeichnis, Seite 1 Mein Gründungszuschuss eBook - Inhaltsverzeichnis, Seite 2 Mein Gründungszuschuss eBook - Inhaltsverzeichnis, Seite 3

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Die Roadmap hilft Dir bei Deiner Zeitplanung, damit Du genau weißt, bis wann und in welcher Reihenfolge Dinge erledigt werden müssen, um den Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen.

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Mein Gründungszuschuss - Ablauf / Zeitplan mit allen wichtigen Fristen

STARTER-Paket

(inkl. INFO-Paket)

In diesem Paket erhältst Du alle Vorlagen (Templates), die zur erfolgreichen Beantragung des Grün­dungs­zuschusses erforderlich sind, sowie eine Ausfüllhilfe für den Antrag. Die enthaltenen Vorlagen (Businessplan, Finanzplan und Lebenslauf) haben sich bereits vielfach bewährt.

Mein Gründungszuschuss Businessplan und Finanzplan - Vorlage, Template

Die Templates für den Businessplan (links) und den Finanzplan (rechts) sind konform mit den Anforderungen des Grün­dungs­zuschusses und bieten Dir einen schnellen Einstieg.

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check Businessplan: Alle Abschnitte, die für die Beantragung des Gründungszuschusses relevant sind, mit Erläuterungen

check Finanzplan: Kalkulationen für den erforderlichen Unter­nehmer­lohn, die Kapital­bedarfs­planung und Finan­zierung, sowie die Umsatz- und Ren­tabilitäts­vorschau

check Microsoft Office empfohlen, kompatibel mit Libre Office.

Das Template für den Lebenslauf (max. 2 Seiten) bietet Dir eine Hilfe, um Deine persönliche und fachliche Eignung hervorzuheben, und ergänzt perfekt Dein Gründerprofil im Businessplan.

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Mein Gründungszuschuss Gründerprofil - Vorlage / Template für den Lebenslauf / CV
Mein Gründungszuschuss - Ausfüllhilfe für den Antrag

Die Ausfüllschablone hilft Dir Deinen Antrag auf Gründungszuschuss erfolgversprechend auszufüllen.

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In diesem Paket übernehmen wir (bzw. ein professioneller Texter) das Erstellen und Ausformulieren des kompletten Businessplans basierend auf Deiner Geschäftsidee.

Mein Gründungszuschuss Komplettservice - Vollständige Erstellung Deines Businessplans

Der komplette Businessplan (ca. 15-20 Seiten zzgl. Anhänge) wird für Dich abgabefertig erstellt und nochmals überprüft.

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check 100%-Geld-zurück-Garantie bei negativer Trag­fähig­keits­bescheinigung (ausgestellt von der IHK oder HWK)

Bleibt nur noch zu sagen:
Viel Erfolg bei Deiner Existenzgründung!