#Unternehmensgründung

Gegründet ist schnell: Erforderliche Schritte zur formalen Unternehmensgründung

Autor/in: | 4. Dezember 2023 | Lesezeit: 3 min
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Ein Unternehmen ist schnell gegründet. Erfahre hier alle Schritte, die Du dazu benötigst und auf was Du achten solltest, um konform mit den Bedingungen für den Gründungszuschuss zu sein.

Wer eine selbständige Tätigkeit ausüben bzw. ein Unternehmen gründen will, muss dies bei den Behörden anmelden. Gewerbetreibende machen das über die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt der Gemeinde oder Stadt; bei Freiberuflern reicht eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Anders gesagt: Die formale Gründung ist bzw. war mit einigen Behördengängen verbunden. Seit der Corona-Pandemie bieten jedoch immer mehr Ämter ihre Dienstleistungen auch online an – informiere Dich vorab bei den örtlichen Ämtern!

Welche Anmeldungen Du alles benötigst und wie hoch der Gründungsaufwand ist, hängt sehr stark davon ab, ob Du einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehst und welche Rechtsform Du wählst. Ersteres schauen wir uns nun an; für die richtige Rechtsform findest Du hier einen separaten Blogeintrag.

Gewerbe oder freier Beruf?

Zunächst einmal musst Du abklären, ob Du eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit mit Deinem Geschäftskonzept ausübst. Im Folgenden zeigen wir Dir die Abgrenzung zwischen diesen beiden auf. Wenn Du Dir nicht sicher bist, frag lieber einmal mehr beim Finanzamt nach; nur das Finanzamt kann Dir eine verbindliche Aussage geben.

Gewerbliche Tätigkeiten

§ 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt, welche Unternehmensgründungen von gewerblicher Natur sind:

„Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.“

In anderen Worten bedeutet diese Definition, dass alle Gründer, die keinen freien Beruf ausüben oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig werden, ein Gewerbe anmelden müssen, sprich z.B. bei Gründungen im Bereich Industrie, Handwerk, Handel oder Dienstleistungen.

Als Gewerbetreibender brauchst Du sowohl eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt als auch eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. In der Regel reicht zunächst die Abgabe der Gewerbeanmeldung; diese wird dann an die anderen Stellen (z.B. Finanzamt, Kammern) weitergeleitet, welche Dich dann automatisch registrieren oder Dir entsprechende Anmeldeformulare zukommen lassen.

Freiberufliche Tätigkeiten

§ 2 Abs.2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) und § 18 Abs. 1 EStG definieren die freien Berufe wie folgt:

„Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“

Dieses Gesetz nennt zudem explizit die folgenden sogenannten Katalogberufe in selbständiger Berufstätigkeit (die nachfolgende Liste ist nicht abschließend):

Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten

Informationsvermittelnde Berufe / Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher / Übersetzer, Lotsen

Naturwissenschaftliche / technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker

Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte

Sonstige freie Berufe: Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher und „ähnliche Berufe“ wie die bereits genannten

Eine Abgrenzung ist umso wichtiger, da Freiberufler als Dienstleister „höherer Art“ angesehen werden können, die folgende Privilegien oder Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden genießen:

Befreiung von der Gewerbesteuer

Einfache Buchführung mit EÜR und Ist-Versteuerung – unabhängig wie hoch das erwirtschaftete Einkommen ist

Teilweise Befreiung (z.B. die meisten Heilberufe) oder Ermäßigung (z.B. Journalisten) bei der Umsatzsteuer

Keine Mitgliedschaftsverpflichtung bei der IHK oder HWK; andere berufsspezifische Kammern (z.B. Anwaltskammer) sind davon jedoch ausgeschlossen.

Daher ist es in Grenzfällen sinnvoll, beim Finanzamt auf den Status des Freiberuflers zu beharren, um die oben aufgeführten Vorteile genießen zu können. Vorsichtig ist geboten, wenn einige Tätigkeiten des Freiberuflers (z.B. Verkauf von Produkten) „gewerblich“ ist; dann müssen die freiberuflichen und gewerblichen Umsätze strikt getrennt werden – eine Abklärung beim Finanzamt oder Steuerberater ist zu empfehlen.

Als „reiner“ Freiberufler brauchst Du jedoch nur eine steuerliche Anmeldung; die Gewerbeanmeldung entfällt in diesem Fall.

Gewerbeanmeldung

Nur wenn Du einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen willst, musst Du eine Gewerbeanmeldung ausfüllen. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt der Gemeinde oder der Stadt (meist auch online möglich). Die Kosten belaufen sich je nach Gemeinde auf etwa 10-60€. Das Gewerbeamt kann je nach selbständiger Tätigkeit zusätzliche Unterlagen, wie polizeiliches Führungszeugnis (z.B. bei Finanzmaklern oder Bauträgern), Handelsregisterauszug, erforderliche Qualifikationen (z.B. Meisterprüfung bei Handwerkern) oder entsprechende Genehmigungen und Erlaubnisse (z.B. Gaststättenerlaubnis), anfordern. Werde Dir bewusst, ob Deine selbständige Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, denn die entsprechenden Erlaubnisse musst Du auch dem Antrag auf Gründungszuschuss beilegen.

Ein Musterformular der Gewerbeanmeldung (GewA 1) findest Du hier. Das Ausfüllen ist eigentlich unkompliziert. Wichtig ist, dass die Angaben in der Gewerbeanmeldung mit den Angaben später im Antrag auf Gründungszuschuss übereinstimmen. Als Bestätigung erhältst Du einen Durchschlag/Kopie der Gewerbeanmeldung oder den Gewerbeschein zugeschickt – hier gibt es keine einheitliche Form.

Steuerliche Anmeldung

Egal ob Du einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen willst, in beiden Fällen musst Du Dich beim örtlich zuständigen Finanzamt steuerlich anmelden. Die steuerliche Anmeldung ist kostenlos und erfolgt in manchen Regionen online (via ELSTER). Falls Du zuvor noch nicht selbständig warst, weist Dir das Finanzamt eine neue Steuernummer zu, die Du auf Deinen ausgestellten Rechnungen angeben musst.

Ein Muster des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung als Anschauungsmaterial findest hier. Der Fragebogen unterscheidet sich nicht zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Allerdings gibt es verschiedene Varianten für die jeweiligen Rechtsformen. Bei Deinem zuständigen Finanzamt bekommst Du das entsprechende Formular.