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Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit mit staatlicher Förderung

Autor/in: | 5. Dezember 2023 | Lesezeit: 2 min
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Mit dem Gründungszuschuss bekommst Du bis zu 22.500 Euro steuerfreie Förderung, wenn Du Dich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machst. Aber Achtung: Das Timing ist entscheidend!

Bist Du zurzeit arbeitslos aber möchtest Dich selbstständig machen? Dann ist der Gründungszuschuss genau das Richtige für Dich! In diesem Artikel erläutern wir, was denn der Gründungszuschuss eigentlich ist und wie Du diesen beantragen kannst.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung, die vom Arbeitsamt an Arbeitslose oder genauer an Arbeitslosengeld-1-(ALG1)-Empfänger gezahlt werden kann, die sich selbstständig machen wollen. Dabei ist die Fördersumme von der Höhe des Arbeitslosengeldes, welches Du bekommst, abhängig. Je nach Voraussetzungen können das bis zu 22.500€ Förderung sein, die Du völlig steuerfrei bekommst.

Mit diesem Zuschuss soll während der Gründungs- und Anlaufphase Deiner Selbstständigkeit Dein Lebensunterhalt sowie Deine soziale Absicherung (sprich Kranken- und Pflegeversicherung) gewährleistet werden.

Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt?

Den Gründungszuschuss kannst Du maximal 15 Monate aufgeteilt in zwei Phasen bekommen:

Phase 1 (Grundförderung, 6 Monate): Hier bekommst Du monatlich die Höhe Deines Arbeitslosengelds 1 plus eine 300€-Pauschale zur sozialen Absicherung.

Phase 2 (Aufbauförderung, 9 Monate): Hier solltest Du bereits von Deiner Selbstständigkeit leben können, da Du hier nur die 300€-Pauschale bekommst.

Beispiel (Gründungszuschuss)

Verheiratete Frau, 1 Kind, mtl. 3.200€ (Bruttogehalt)

  • ALG1-Anspruch: 52,72€ / Tag = ca. 1.580€ / Monat
  • Phase 1: ca. 1.880€ / Monat
  • Phase 2: 300€ / Monat
  • Gesamtförderung: ca. 14.000€

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Anspruch hat jeder gründungswillige Arbeitslose, der seine Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit (mehr als 15 Wochenstunden) beenden möchte und die folgenden Bedingungen erfüllt:

✓ Arbeitslosigkeit

  • mind. 1 Tag Bezug von ALG1
  • mind. 150 Tage ALG1-Restanspruch

✓ Erfolglose Stellenvermittlung

  • Attribut: „schwer vermittelbar“

✓ Alters- und Förderbeschränkungen

  • Alter < 65 Jahre
  • keine Erfüllung der Voraussetzungen für die Regelaltersrente
  • letzte Gründungs­zuschuss-Förderung länger als 24 Monate her

Wenn Du diese Voraussetzungen nicht erfüllst, wird der Antrag direkt abgelehnt, da Du nicht antragsberechtigt bist.

Was benötige ich für den Gründungszuschuss?

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst Du zunächst Deine Gründungsabsicht Deiner Vermittlungskraft bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur mitteilen und die Antragsformulare (= der sog. „Tag der Antragstellung“) abholen. Dann hast Du Zeit – diese Zeit solltest Du nicht zu knapp bemessen – die folgenden Unterlagen zusammenzustellen:

ausgefüllter Antrag auf Gründungszuschuss

  • Anlage „Begründung der Förderung“ (!)

aussagekräftiger Businessplan (ca. 15-20 Seiten)

  • inkl. Finanzplan
  • inkl. tabellarischer Lebenslauf (+ Qualifikationsnachweise)

positive Tragfähigkeitsbescheinigung

  • von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK)

Diverse weitere Nachweise

  • Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Anmeldung)
  • ggf. Bestätigung der Handwerkskammer (Handwerksrolle)
  • ggf. Teilnahme an Existenzgründerseminare

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Neben den oben genannten erforderlichen Unterlagen ist bei der Beantragung des Gründungszuschusses auch das richtige Timing von entscheidender Bedeutung! – dazu haben wir einen separaten Blogeintrag erstellt.

Besonderheit

Abschließend sollten noch einige Besonderheiten erwähnt werden: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung („Kann“-Leistung) der Arbeitsagentur – es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Das heißt, Deine Vermittlungskraft entscheidet einzig und allein über eine Bewilligung. Daher solltest Du Dich sehr gut vorbereiten bevor Du Deine Gründungsabsicht Deiner Vermittlungskraft mitteilst und bevor Du den Antrag einreichst.

Zudem gibt es diverse (formelle) Fallstricke, beispielsweise beim Timing oder beim Ausfüllen des Antrags, die Dir bekannt sein sollten, damit diese nicht der Grund für eine Ablehnung des Antrags sind.

Auch eine hohe Schreib- und Argumentationsfähigkeit, insbesondere bei der Anlage „Begründung der Förderung“ und beim Businessplan sowieso, sind gefordert.

Aber keine Sorge: Schau Dir doch einfach mal unsere Services an, wie wir Dich unterstützen können – sei Dir sicher, Du sparst Zeit und erhöhst zudem Deine Erfolgschancen!