#Arbeitslosenversicherung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Macht das Sinn?

Autor/in: | 4. Dezember 2023 | Lesezeit: 2 min
Share post:

Ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige überhaupt sinnvoll? Welche Fristen gibt es zu beachten? In diesem Blogbeitrag klären wir diese Fragen.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige (deren selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst) ist eine Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Diese muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur beantragt und auch abgeführt werden.

Daten zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Voraussetzungen

Der Antrag ist nur erfolgversprechend, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die antragsstellende Person muss innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate Versicherungsbeiträge gezahlt haben (= Versicherungspflichtverhältnis).

Die antragsstellende Person hatte vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (z.B. ALG1).

Nur mit einer dieser zutreffenden Voraussetzungen lässt sich ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen.

Beiträge 2022

Der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung liegt für Selbstständige im Jahr 2022 bei 78,96 Euro (West) und 75,60 Euro (Ost).

Für Existenzgründer besteht eine Sonderregelung, da sie im kompletten folgenden Kalenderjahr nur die Hälfte der monatlichen Beiträge bezahlen müssen, sprich 39,48 Euro (West) und 37,80 Euro (Ost).

Ansprüche

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist abhängig vom Umfang der Versicherungszeiten der letzten 5 Jahre und vom Lebensalter des Gründers. Nach § 147 SGB (Sozialgesetzbuch) III beträgt der Anspruch i.d.R. bis zu 12 Monate, bei älteren Gründern (über 50 Jahre und älter) kann der Anspruch bis auf 24 Monate anwachsen.

Wenn Du Deine Selbstständigkeit aufgibst und davor sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, kannst Du noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 geltend machen. Bedenke allerdings das die Zeit, in der Du den Gründungszuschuss bekommen hast, Deinen ALG1-Restanspruch um dieselbe Zeit verringert. Wenn Du die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmst, kannst Du immer noch bis zu 165 Euro neben dem Arbeitslosengeld verdienen. Hast Du höhere Einnahmen wird Dein Arbeitslosengeld um den Differenzbetrag verringert. Darüber hinaus sollte Dir auch bewusst sein, dass wenn Du wieder Arbeitslosengeld beziehst, Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Dich vermitteln lassen bzw. durch Eigenbemühungen Deine Arbeitslosigkeit beenden musst.

Sinnvoll?

Nun stellt sich die Frage, ob die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige sinnvoll ist: Jaein!

Ja: Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nur für Gründer interessant, die sich nicht 100-prozentig sicher sind, ob sie mittel- und langfristig ein regelmäßiges Einkommen aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielen, von dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. In anderen Worten: Schaffst Du es in den ersten drei Monaten Deiner Gründung keinen wirklichen Proof-of-Concept für Dein Geschäftskonzept zu erbringen, solltest Du auf Nummer sicher gehen und die recht moderaten (für Gründer halben) Beiträge in Kauf nehmen.

Nein: Ist Dein Proof-of-Concept allerdings äußerst vielversprechend (sprich Du erzielst bereits ausreichende Umsätze in kürzester Zeit) und/oder hast Du nach der Gründungszuschuss-Förderung nur noch wenig bis keinen ALG1-Restanspruch übrig, kannst Du diese freiwillige Versicherung ruhig außen vor lassen und anderweitig Vorsorge betreiben.