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Welche Gewerbeversicherungen benötige ich für die Gründung?

Autor/in: | 4. Dezember 2023 | Lesezeit: 2 min
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Diese Gewerbeversicherungen sollten Gründer auf dem Schirm haben: Rechtsschutz, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung und/oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Gewerbeversicherung oder allgemeiner betriebliche Versicherungen beinhaltet alle Versicherungen rund um Dein Unternehmen. Hier solltest Du Dir wieder zunächst Gedanken machen, wo könnten denn wirklich Schäden bei der Ausübung Deiner selbständigen Tätigkeit auftreten und nur für diese solltest Du auch (je nach Risiko) Versicherungen abschließen. Nachfolgend listen wir Dir eine Auswahl an den wichtigsten betrieblichen Versicherungen auf, angefangen bei den Versicherungen, die jeder Unternehmer haben sollte:

Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflicht- oder Gewerbehaftpflichtversicherung schützt Dich bei Schadenersatzansprüchen (Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden „unechten“ Vermögensschäden) von Dritten (z.B. Kunden, Lieferanten, Besuchern, Mitarbeitern).

Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung bzw. oft auch als Vermögenshaftpflichtversicherung bezeichnet (oder eine Kombination aus beiden), deckt „echte“ Vermögensschäden (z.B. aufgrund von Fehlberatung) ab. Diese Versicherung ist Pflicht für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Architekten und Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ärzte. Für manche Branchen (z.B. die Medienbranche) gibt es auch speziell zugeschnittene Versicherungen (z.B. die Medien-Haftpflichtversicherung), die eine Berufs- und Betriebshaftpflicht inkl. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kombinieren.

Rechtsschutz: Die Firmen­rechts­schutzversicherung erstattet Dir die Kosten (z.B. Anwalts­- und Gerichts­kosten), die bei einem Rechtsstreit entstehen. Diese kann mit der privaten Rechtsschutzversicherung (z.B. bei Einzelunternehmen) kombiniert werden.

Die nachfolgenden ausgewählten Versicherungen kann man optional abschließen, insofern man betroffen ist (Achtung: keine vollständige Liste!):

Vermögensschadenversicherung für Unternehmensleiter: Diese Versicherung (D&O-Versicherung genannt) schützt Dich in Deiner Funktion z.B. als GmbH-Geschäftsführer vor den Folgen einer persönlichen Haftung aufgrund von gesetzlichen Haft­pflichtbestimmungen oder aufgrund von Vermögensschäden gegenüber dem Unternehmen.

Cyber-Versicherung: Diese Versicherung schützt Dich vor den Folgen von Cyber-Risiken (z.B. Hacker-Angriffen, Datenschutzverletzungen).

Betriebs­unterbrechungs­versicherung: Diese Versicherung (auch Ertragsausfall­versicherung genannt) ersetzt entgangene Betriebsgewinne und Fixkosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen bei unerwartetem Betriebsausfall.

Feuerversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion ab.

Maschinenversicherung: Diese Versicherung deckt erforderliche Reparaturen an stationären und fahrbaren Maschinen ab, die durch menschliches Versagen, Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit entstanden sind.

Produkt-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden an Dritten ab, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden.

Insbesondere bei den beruflichen Versicherungen und abhängig von dem Risiko Deiner selbständigen Tätigkeit macht es Sinn, sich kostenlos (meist provisionsbasiert) von einem unabhängigen Versicherungsmakler, der nicht nur bestimmte Anbieter im Portfolio hat, beraten zu lassen.