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Jahresabschluss: Welches Gewinnermittlungsverfahren wende ich an?

Autor/in: | 5. Dezember 2023 | Lesezeit: 2 min
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Der Jahresabschluss ist ein wichtiger finanzieller Bericht, der am Ende eines Geschäftsjahres von Unternehmen erstellt wird. Er dient dazu, die finanzielle Gesundheit und die Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens während des abgelaufenen Geschäftsjahres darzustellen.

Der Jahresabschluss besteht normalerweise aus mehreren wichtigen Bestandteilen, darunter:

1. Bilanz: Die Bilanz zeigt die finanzielle Position des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie listet die Vermögenswerte (wie Bargeld, Gebäude, Forderungen) auf der linken Seite und die Verbindlichkeiten (wie Schulden, Darlehen) sowie das Eigenkapital auf der rechten Seite auf. Die Bilanz stellt sicher, dass die Buchwerte beider Seiten gleich sind (Bilanzgleichheit).

2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Einnahmen, die Kosten und den Gewinn oder Verlust des Unternehmens während des Geschäftsjahres. Sie gibt Aufschluss darüber, wie rentabel das Unternehmen war.

3. Kapitalflussrechnung: Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie Geld in das Unternehmen geflossen ist (z. B. aus operativen Aktivitäten, Investitionen und Finanzierung) und wie es im Laufe des Jahres verwendet wurde. Sie gibt Aufschluss über die Liquidität des Unternehmens.

4. Eigenkapitalspiegel: Der Eigenkapitalspiegel zeigt die Veränderungen im Eigenkapital des Unternehmens während des Geschäftsjahres, einschließlich der Gewinne oder Verluste, Kapitaleinzahlungen und Dividenden.

Gewinnermittlung

Bei der Gewinnermittlung stellst Du Deine Einnahmen und Ausgaben für einen bestimmten Zeitraum (meist ein Geschäftsjahr) gegenüber. Die Gewinnermittlung kann durch zwei Verfahren erfolgen:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Welches Gewinnermittlungsverfahren Du anwenden musst, ist von der Rechtsform abhängig und ob Du zu einer doppelten Buchführung verpflichtet bist.

Nachfolgend erläutern wir beide Gewinnermittlungsverfahren näher.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung und nur bestimmten Gruppen vorbehalten, z.B. Freiberufler, teilweise landwirtschaftliche Betriebe (Jahresgewinn ≤ 60.000€) und Gewerbetreibende (u.a. Einzelunternehmen, GbR), die nicht im Handelsregister eingetragen sind und einen Jahresumsatz ≤ 600.000€ sowie Jahresgewinn ≤ 60.000€ haben. Bei der EÜR ermittelt sich der Gewinn wie folgt aus der Differenz aller tatsächlich zugeflossenen Einzahlungen (= Betriebseinnahmen) und tatsächlich getätigten Auszahlungen (= Betriebsausgaben):

Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

Diese Einnahmen und Ausgaben werden bei der EÜR nach dem tatsächlichen Zahlungszufluss und -abflussprinzip erfasst:

  • Zuflussprinzip: Einnahmen dürfen erst dann erfasst werden, wenn sie auf das Geschäftskonto geflossen sind – Forderungen zählen nicht dazu.
  • Abflussprinzip: Ausgaben dürfen erst dann erfasst werden, wenn sie vom Geschäftskonto geflossen sind – offene Verbindlichkeiten zählen daher nicht dazu.

Die Gewinnermittlung muss mit der Steuererklärung der natürlichen Person z.B. bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gemeinsam beim Finanzamt eingereicht werden. Dazu füllst Du einfach die „Anlage EÜR“ aus.

Anlage EÜR

Die „Anlage EÜR“ (auch „EÜR-Formular“ oder „Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechnung“) ist eine standardisierte Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Wenn Du als Selbständiger Deinen Gewinn nach dem EÜR-Verfahren ermittelst und Dein Jahresgewinn mehr als 22.000€ beträgt, bist Du verpflichtet dieses Formular abzugeben. Dieses Formular kann für ein Unternehmen separat oder laut ELSTER in Kombination mit der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung verwendet werden.

Beim Bundesfinanzministerium findest Du eine Vorlage, mit dem das Finanzamt Deine Daten direkt weiterverarbeiten kann. Das Ausfüllen kannst Du Deinem Steuerberater überlassen oder selbst ausfüllen – im letzteren Fall findest Du im Internet diverse Ausfüllhilfen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Alle anderen Unternehmen sind buchführungspflichtig, d.h. sie müssen eine Doppelte Buchführung umsetzen. Hierbei wird jeder „Geschäftsvorfall“ doppelt gebucht, nämlich auf Konto und Gegenkonto. Die Gewinnermittlung erfolgt mit Hilfe der Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV-Rechnung), die auf Basis der Erfolgskonten (die sog. Aufwands- und Erlöskonten) erstellt wird.

Gemäß § 242 HGB (Handelsgesetzbuch) bildet die GuV zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss. Dieser ist der rechnerische, kaufmännische Abschluss des vergangenen Geschäftsjahres. Dadurch wird die Buchhaltung abgeschlossen, überprüft und im Handelsregister und Bundesanzeiger veröffentlicht.

Beispiel (GuV-Rechnung)

Beispielhafte und stark vereinfachte Darstellung einer GuV-Rechnung:

SollHaben
Bestandsveränderung30.000€Umsatzerlöse100.000€
Löhne + Gehälter45.000€Außerordentl. Erträge3.500€
Raumkosten4.500€  
Kfz-Kosten1.450€  
    
Gewinn22.550€  
Summe103.500€Summe103.500€